Mitgliedschaft
Wir freuen uns auf Sie als Mitglied in unserem Verein im Sinne der Jagdgebrauchshunde. Hauptzweck vom Jagdgebrauchshundverein (JGV)
ist die Organisation und Durchführung der gesamten Bandbreite der Verbandsprüfungen für Jagdhunde und deren jagdliche Führer/inen (Jagdscheinbesitzer/inen). Durch die bestandenen Verbandsprüfungen werden die Hunde aus den anerkannten Jagdgebrauchshunderassen nach dem Gesetz voll gebrauchsfähig. Der in §1 Absatz 3 Bundesjagdgesetz festgeschriebene Grundsatz des waidgerechten Jagens geht davon aus, dass ordnungsgemäßer Jagdbetrieb ohne brauchbare Jagdhunde nicht möglich ist. Die jeweiligen Landesjagdgesetze regeln diesbezüglich gesetzmäßige Einzelheiten.
Die Verbandsprüfungen dienen ebenfalls zur Auswahl der für die Zucht zuzulassenden Jagdhunde.
Durch die Mitgliedschaft in unserem Verein sind Sie gleichzeitig Mitglied im Bundesverband, dem Jagdgebrauchshundverband (JGHV). Sie unterstützen durch Ihre Mitgliedschaft den gesetzlich anerkannten Jagdgebrauchshund. Jagen ohne Hund ist Schund - aber nur Jagen mit einem geprüften Jagdgebrauchshund ist erst Jagen nach dem Gesetz.
Der Jahresbetrag beträgt z.Zt. 20,--€.
Als Mitglied haben Sie verschiedene Vergünstigungen. Das Nenngeld für Verbandsprüfungen ist für Mitglieder z.B. erheblich günstiger als für Nichtmitglieder.
Da für die Mitgliedschaft eine klassische Unterschrift notwendig ist, nutzen Sie bitte das Formular "Aufnahmeantrag". Sie können das interaktive Pdf-Formular an Ihrem PC ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an unseren Kassenwart senden. Mit der Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie die gültige Satzung.
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